FAKTEN


Was ihr schon immer über den Markt Zellingen wissen wolltet, aber nie zu fragen wagtet:


Was genau bedeutet "Markt Zellingen"?


Das Marktrecht war im Mittelalter das Recht einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt, abzuhalten und wurde vom Marktherrn geschützt.

Für die örtliche Wirtschaft war dieses Privileg von entscheidender Bedeutung.

 

Ursprünglich hatte Retzbach das Marktrecht. Am 01.01.1975 wurde Zellingen mit dem Markt Retzbach vereinigt. Seither tragen beide Teile die Bezeichnung Markt Zellingen. 

  

Der heutige Markt Zellingen ist der Zusammenschluss dreier Ortschaften. Am 1. Mai 1978 kam durch die Gemeindegebietsreform zu Zellingen und Retzbach auch die Gemeinde Duttenbrunn hinzu.

 

Der Markt Zellingen unterhält z.B. den Bauhof, betreibt das Freibad und die Gemeindebücherei sowie die Touristinfo in Zellingen, die Forstabteilung kümmert sich um den Gemeindewald.

 

Gemeinden sind zudem gesetzlich verpflichtet folgenden pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nachzukommen: Erstellung der Bauleitplanung, Abwasserbeseitigung, das Friedhofswesen, Bau und Unterhaltung von Kindergärten und -horten und die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung der gemeindlichen Feuerwehren. 

 

In der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Zellingen ist der Markt Zellingen die größte Mitgliedsgemeinde. Der erste Bürgermeister des Marktes hat bislang immer den Vorsitzenden der VG gestellt, da nur er hauptamtlich tätig ist. 

Was ist eigentlich die "VG"?


Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Zellingen gibt es seit 1978 und

ist ein Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden Himmelstadt, Retzstadt und dem Markt Thüngen. Dieser Verwaltungsverband wurde geschaffen, um die ständig wachsenden Anforderungen an die Kommunen bestmöglich zu erfüllen.

 

Operativ wird die VG vom geschäftsleitenden Beamten geführt, seit 2016 ist das Verwaltungsoberamtsrat Wolfgang Pfister.

 

Die VG ist die Behörde aller Mitgliedgemeinden und in verschiedene Abteilungen aufgeteilt, wie z.B. Bauamt, Standesamt, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Kasse oder die Kämmerei.

 

Wer einen neuen Ausweis benötigt oder heiraten möchte, ein Gewerbe an- oder abmelden wendet sich dorthin. Auch Bauanträge sind hier einzureichen. Zudem erlässt die VG Bescheide, z.B. über Abwassergebühren oder die Grabnutzung.

 

Entscheidungen außerhalb des operativen Geschäftsbetriebs werden von der VG-Versammlung getroffen. Diese besteht aus Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden.

 

Je größer eine Gemeinde ist, desto mehr Mitglieder darf sie entsenden. So sitzen in der VG-Versammlung derzeit 17 Räte, davon 8 aus Zellingen, 3 aus Himmelstadt, 3 aus Retzstadt und 3 aus Thüngen.

 

Die Zellinger Räte allein haben hier also keine Mehrheit. Daher ist es wichtig bei der Wahl des VG-Vorsitzenden Mehrheiten zu beschaffen.

 


Was tut der Gemeinderat des Marktes Zellingen?


Der Gemeinderat unserer Marktgemeinde besteht aus 20 Mitgliedern. Diese werden, ebenso wie der Bürgermeister, alle 6 Jahre von den Bürgern neu gewählt.

 

Der Gemeinderat unterstützt den amtierenden Bürgermeister in der Entscheidungsfindung und bringt eigene Themen und Projekte in die Sitzungen mit ein.

 

Jedes Gemeinderatsmitglied ist zudem Mitglied in einem oder mehreren Ausschüssen, je nach Interesse und Kompetenz. Derzeit gibt es einen Bau-, einen Werk-, einen Sozial-, einen Haupt-, einen Finanz- sowie einen Rechnungsprüfungsausschuss. Die Besetzung entspricht in etwa dem Stärke-Verhältnis der einzelnen Gruppierungen im Gemeinderat.

 

Im Durchschnitt finden alle 2-3 Wochen Gemeinderatsitzungen statt. Sie beginnen derzeit immer dienstags um 19:00 Uhr, wobei Teile der Sitzungen öffentlich und Teile davon nicht-öffentlich sind. Daneben tagen noch die Ausschüsse, am häufigsten davon der Bauausschuss, welcher sich ca. einmal im Monat trifft.

  

Die Arbeit der Gemeinderatsmitglieder erfolgt ehrenamtlich. Es wird allerdings eine entsprechende Aufwandsentschädigung gezahlt. 

Wie kommen Entscheidungen zustande?


Zunächst einmal muss das jeweilige Vorhaben, über das entschieden werden soll, als Punkt auf die Tagesordnung einer Sitzung des Gemeinderates gesetzt werden. Jedes einzelne Gemeinderatsmitglied hat einen Anspruch auf Aufnahme seines Anliegens in die Tagesordnung.

 

Es ist also ratsam sich zunächst einmal an ein Gemeinderatsmitglied  seiner Wahl zu wenden und das Vorhaben zu umreißen. Meist kann dann schon der richtige Ansprechpartner oder das passende Formular vermittelt werden.

 

Der erste Bürgermeister legt  die Tagesordnung für die Sitzungen fest und die Verwaltung bereitet hierfür die Sitzungs- und Entscheidungsvorlagen vor. Wann eine Sitzung einberufen wird, steht im Ermessen des Bürgermeisters.  

 

Zur Sitzung muss ordnungsgemäß geladen werden. Zudem muss bei der Beschlussfassung die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder anwesend sein (in Zellingen also bei 20 Mitgliedern 11 Personen). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder (d.h. bei 11 Personen müssen mindestens 6 dafür sein).

 

Wenn ein Beschluss gefasst wurde, wird dieser an die entsprechenden Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft weitergegeben.  Je nach zeitlichen und personellen Ressourcen, wird das jeweilige Vorhaben in die Tat umgesetzt.



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